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A1-Nachweis beim Familiennachzug nach Deutschland: Wer ist befreit, was wird anerkannt?

Mustafa Şahin02. Juli 2026Zuletzt aktualisiert: 07. Juli 2026Geprüft von: Şahinler Expertenteam#deutschland#familiennachzug#a1

Die Regel


Beim Ehegattennachzug muss der nachziehende Partner Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen — Ziel ist einfache Verständigung im Alltag.


Anerkannte Zertifikate


  • Goethe-Institut Start Deutsch 1 (am weitesten anerkannt)
  • telc Deutsch A1
  • ÖSD
  • Weitere ALTE-konforme Zertifikate

  • Das Zertifikat sollte i. d. R. nicht älter als ein Jahr sein.


    Wer ist befreit?


  • Ehepartner von Blue-Card-Inhabern
  • Ehepartner bestimmter Statusgruppen (Forschende, Hochqualifizierte)
  • Hochschulabsolventen mit erkennbar guter Integrationsprognose (Einzelfall)
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht lernen können (mit Attest)

  • Die Befreiung wird je Akte entschieden — vor dem Antrag klären.


    Prüfungsvorbereitung


    Start Deutsch 1: Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen — bestanden ab 60 von 100 Punkten. Mit Intensivkurs sind 2-3 Monate ab null realistisch. Goethe Istanbul/Ankara/Izmir hat feste Prüfungstermine — früh anmelden, Plätze sind knapp.


    Übersetzungen


    Für die Nachzugsakte werden Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und Registerauszüge mit beeidigter Übersetzung + Apostille verlangt. Übersetzung und Visumberatung laufen bei uns als ein Paket — die Unterlagen kommen im Format, das das Konsulat verlangt.

    Nächster Schritt?

    Sofortpreis für Übersetzung oder Visum, jetzt starten.

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